Anregungen, Tipps & Erfahrungsberichte für die pädagogische Arbeit – Teil 2
Eigentlich war es absehbar…. Die Pressekonferenz der Bundesregierung im Nachgang der Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder (am 15.04.2020) hat durchaus deutlich gemacht, dass wir noch weit von der Normalität entfernt sind, die wir uns alle wünschen. Auch wenn in kleinen Schritten erste Lockerungen beginnen (die einem allerdings mancherorts doch wie Riesenschritte vorkommen), so beginnt für uns alle erst die eigentliche Bewährungsprobe; denn machen wir uns nichts vor: erst, wenn Einschränkungen zurückgenommen werden, wir wieder vermehrt auf andere treffen, mancherorts die Rückkehr an den Arbeitsplatz beginnt, nach und nach die Schulen und später auch die Kitas wieder öffnen, gilt es, zu beweisen, wie gut wir die aktuelle Zeit genutzt haben. Jeder (Arbeitgeber / Träger, Leitung, Mitarbeiter) ist hierbei gefordert, mit- und vor allem vorauszudenken.
In den FAQ`s auf der Seite der Landesregierung heißt es seit März u.a. „In der Zeit der Heimarbeit sollen alle Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung im Selbststudium sowie zur Weiterentwicklung der Einrichtung und von Unterstützungsformaten für die Kinder außerhalb der Einrichtungen genutzt werden.“ [https://corona.rlp.de] Wer sich seiner Pflichten und Verantwortung bereits bewusst war, wird sich die ein oder andere Frage schon gestellt und bestenfalls auch bereits beantwortet sowie Maßnahmen entwickelt haben; wer bisher dagegen noch im Modus „Abwarten“ verharrt ist, auf den kommen nun einige Anforderungen zu – egal, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. In diesen Zeiten gilt es sicherlich eher, miteinander und gemeinsam statt jeder für sich und allein zu agieren – und das sicherlich auch nicht nur innerhalb eines Unternehmens, sondern bestenfalls auch übergreifend. Netzwerkarbeit gilt es also nochmal mit neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu begehen; so können und sollten z.B. Jugendämter gemeinsame Leitlinien für die Einrichtungen und Dienste entwickeln, um einheitliche Handlungssicherheit zu ermöglichen, und die Einrichtungen und Dienste können und sollten noch mehr miteinander kooperieren, denn die Fragen, die es zu beantworten gilt, dürften wohl überall die selben sein:
- Wie gehen wir unserer Arbeit nach, OBWOHL Covid-19 uns weiterhin „bedroht“?
- Wie gestalten wir unsere Arbeit im Büro, um TROTZ Covid-19 unsere Aufgaben und Pflichten erfüllen zu können?
- Wie schützen wir unsere Mitarbeiter/innen und Kollegen/Kolleginnen, die zu den Risikopatienten gehören, SOLANGE wir es mit Covid-19 zu tun haben?
- Wie können / wie müssen die Arbeitsplätze in der neuen Gegenwart und in der vor uns liegenden nahen Zukunft gestaltet und ausgestattet sein, damit pädagogische Fachkräfte – von der Kita, über ambulante, teilstationäre, stationäre Hilfen zur Erziehung, in der Jugendpflege und der Schulsozialarbeit sowie im Jugendamt – ihren Aufträgen (und zwar allen Aufträgen) gerecht werden können?
- Wie können in den Jugendämtern die formlosen Beratungen und/oder Beratungsaufträge wegen Trennung, Scheidung und Umgang sichergestellt und erfüllt werden?
- Wie können Umgangskontakte fortbestehen (auf die die Kinder einen Rechtsanspruch haben!)
- Wie finden in Zukunft Anhörungen vor dem Familien- oder Jugendgericht statt?
- Wie können in den ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Diensten die Betreuungen der Kinder, Jugendlichen und Familien sichergestellt und gleichermaßen so beziehungsvoll und infektionsvermeidend wie möglich gestaltet werden?
- Wie können Leitungen, z.B. in Kindertagsstätten, längerfristig die Notbetreuung koordinieren, sicherstellen und gewährleisten?
- Welche (fachliche, personelle, rechtliche, sachliche / technische / materielle) Entscheidungshilfen sind notwendig, damit Leitungs- und Fachkräfte „an der Front“ ihre Arbeit erfüllen können?
- Welche (individuelle, persönliche) Unterstützung benötigen Leitungs- und Fachkräfte „an der Front“, um ihre Arbeit erfüllen zu können?
Es hilft nicht viel, den Kopf in den Sand zu stecken. Es gilt, anzupacken, Konzepte zu entwickeln, Hürden zu erkennen und nach LÖSUNGEN zu suchen. Dabei wird der ein oder andere sicherlich auf Hindernisse stoßen à la „eine technische Ausstattung können wir nicht für jeden Mitarbeiter bereit stellen“ oder ähnliche Aussagen. Lassen Sie sich bitte von diesen Reaktionen nicht entmutigen, sondern suchen Sie nach „Lösungen in Etappen“ sowie nach guten Argumenten; eines davon ist sicherlich, dass Sie als pädagogische Leitungs- und Fachkraft für Ihr Tun, aber auch für Ihr Unterlassen haften. Dabei reicht ein Wissen über eine (mögliche) Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen aus; dieses Wissen verpflichtet zum Wahrnehmen des Schutzauftrags. Der Schutzauftrag selber verlangt dabei ein präzises Vorgehen wie z.B. einen kollegialen Austausch, das Vier-Augen-Prinzip etc. Eine videogestützte Ausstattung kann hierbei gegenwärtig ein wichtiges Instrument sein, um differenziert miteinander im Dialog zu bleiben: „was sehe ich beim anderen an Reaktionen?“, „Was für Gefühle, Empfindungene etc. spiegeln sich in seiner/meiner Mimik wider?“, „Zu welchen Schlussfolgerungen kommen wir (dadurch)?“ Darüber hinaus können Eindrücke und Erkenntnisse auch an weitere Fachpersonen weitergeleitet werden, deren Expertise für wichtig erachtet wird. Schaffen Sie daher JETZT die Voraussetzungen, dass Sie als Leitungs- und Fachkräfte, als auch als Träger und Arbeitgeber handlungsfähig bleiben – zur Wahrung des Kinderschutzes UND unter Wahrung des Daten- sowie Infektionsschutzes. Vielleicht können ja Zusatzverträge zum Arbeitsvertrag oder auch Ausnahmegenehmigungen oder Einverständniserklärungen aller Beteiligten eine erste Lösung für den Umgang mit Datenschutzproblemen & Co. sein…. Sie alle sitzen in einem Boot: schließen Sie sich doch zusammen, bilden Sie Interessensgemeinschaften und suchen Sie sich ggf. rechtlichen Rat.
Beachten Sie gleichermaßen, dass nicht nur der Schutzauftrag durch eine adäquate (technische, sachliche, räumliche etc.) Ausstattung besser wahrgenommen werden kann: auch die übrigen Aufträge können dadurch erfüllbar bleiben; ob Hilfeplangespräche, Konfliktvermittlungen oder ähnliches. Letztendlich gilt: wir alle müssen dafür Sorge tragen, dass wir auch MIT Corona unsere Arbeit erfüllen können. – Dabei gilt wohl mehr denn je das Prinzip: Ein Träger muss „tragen“. Ein Mitarbeiter muss „mit“-arbeiten.
Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren Angeboten in Corona-Zeiten!