Fachberatung in Kinderschutzfragen
um in Kinderschutzfragen professionell handeln und sicher arbeiten zu können
Nach § 8a SGB VIII haben Fachkräfte, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe eine klare Handlungsanleitung im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Die Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe haben danach u. a. eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ („InsoFa“) hinzuzuziehen. Ziel und Aufgabe der InsoFa ist es, mit den fallzuständigen Fachkräften eine nähere Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, über mögliche Hilfemaßnahmen zu informieren sowie weiterführend zu beraten. Hierzu gilt es, schwierigen Beobachtungen und Situationen Raum zu geben, mögliche Ursachen von Problemen und Auffälligkeiten abzuwägen, bisheriges Handeln zu reflektieren und zu evaluieren sowie neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln als auch, die pädagogischen Fachkräfte für ihr weiteres Handeln als Fallverantwortliche zu rüsten und zu stärken.
Wenn Sie als pädagogische Leitungs- oder Fachkraft ein Kind in seiner Entwicklung Risiken ausgesetzt oder gar gefährdet sehen, Ihre eigenen Anregungen keine (ausreichende) Veränderung bewirken oder Sie im Rahmen Ihrer Arbeit an arbeitsfeldspezifische oder auch persönliche Grenzen kommen und Sie somit die Unterstützung einer insoweit erfahrenen Fachkraft benötigen, stehe ich Ihnen als diese mit einer langjährigen Erfahrung im Kinderschutz gerne zur Verfügung.