Konzeptionsarbeit

Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte

Institutionellen Kinderschutz durch Prävention, Intervention und Aufarbeitung sicherstellen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben seit dem Bundeskinderschutzgesetz (2012) und dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (2021) neben der pädagogischen Konzeption auch ein institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln. Im Zentrum dessen geht es um die Schaffung eines Bewusstseins und fachlichen Know-hows sowie um einrichtungsspezifische Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (allen Formen von) Gewalt und (sexuellem) Missbrauch.

Während manche Einrichtungen sich bereits viele Jahre mit Inhalten, die heute einem Schutzkonzept zugeführt werden können, auseinandersetzen, stehen andere noch ganz am Anfang. Für alle gilt jedoch, sich mit den Themen „Gewalt“ und „(sexueller) Missbrauch“ sowie „Täterverhalten und -strategien“, „Gefährdungsrisiken“ und vielem mehr auseinanderzusetzen und hierbei gleichzeitig zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche sowohl Opfer von Kindern und Jugendlichen selbst als auch von Mitarbeitenden und Kollegen werden können. Daher gilt es, Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, wie mit einem Verdacht oder einer Feststellung eines (sexuellen) Übergriffs, von Gewalt und/oder Machtmissbrauch jeweils umzugehen ist.

Besonders wichtiger ist es, hierbei zu wissen, dass die Entwicklung eines Schutzkonzepts primär eine Gesamtaufgabe und Verantwortung eines Trägers sowie der Leitungsebene ist – wobei für eine effektive Evaluierung, (Weiter-)Entwicklung und Etablierung auch die Mitarbeitenden sowie die Kinder und Jugendlichen einer Einrichtung selbst zu beteiligen sind. Auch vollzieht sich ein institutionelles Schutzkonzept über mehrere Ebenen des Systems der Kinder- und Jugendhilfe (einschließlich Jugendamt, Landesjugendamt, Netzwerkpartner) sowie der Schnittstelle zur Justiz. In alle Ebenen und Schnittstellen hinein gilt es, mit Hilfe des Schutzkonzepts Orientierung, Klarheit und (Handlungs-)Sicherheit herzustellen und die Grundlage für ein routiniertes und professionelles Handeln zu schaffen.

Besonders am Anfang kann die Entwicklung eines institutionellen Schutzkonzepts jedoch ein sensibler „Themenkompott“ sein, der erst einmal Unsicherheit und Misstrauen erzeugen kann. Aber auch die Erarbeitung verschiedenster einzelner Themen kann komplex und anspruchsvoll sein. Um in dem Dschungel der (meist) neuen und vor allem vielfältigen Anforderungen dennoch die Aufgabe adäquat und professionell bewältigen zu können, empfiehlt es sich, sich eine externe Begleitung und Unterstützung zu Hilfe zu nehmen. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mögliche Themen, bei denen ich Sie z.B. gerne begleite:

  • Institutionellen Risikofaktoren auf der Spur
  • Risikoanalysen durchführen – auswerten
  • Kinder und Jugendliche gezielt durch präventive Arbeit stärken
  • Gewaltfrei erziehen – aber wie?
  • Gewalt erkennen – fachlich kompetent handeln
  • Bausteine eines sexualpädagogischen Präventions-Konzepts
  • sexualpädagogisches Interventions-Konzept entwickeln
  • (sexuelle) Übergriffe und Gewalt durch Kinder / Jugendliche professionell begleiten
  • Kinder individuell schützen (§ 8a SGB VIII)
  • Organisationale, personale und pädagogische Grundpfeiler der Prävention
  • weitere Pflichten eines Trägers im Rahmen von Prävention, Intervention & Aufarbeitung
  • Personal auswählen – führen – tragen
  • Instrumente zur personellen Stärkung (interne und externe Handlungspläne)
  • Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden
  • Zusammenarbeit mit Eltern im institutionellen und individuellen Kinderschutz

Sie interessieren sich für ein anderes Thema und/oder nähere Schwertpunkte? Sprechen Sie mich gerne an.