„Insoweit erfahrene Fachkraft gem. §§ 8a/b SGB VIII“ (K-VIII)
Weiterbildung für im Kinderschutz tätige sozialpädagogische Fachkräfte
Dauer: 5 Module (14 Tage)
Der Kurs kann auf Wunsch als Inhouse-Kurs gebucht werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Referentinnen: Julia Auschill & Gast-Referentinnen
Als „insoweit erfahrene Fachkraft“ („insoFa“) sind Sie für Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, beratend in Kinderschutzfragen tätig. Zu diesem Auftrag konkretisieren die §§ 8a & 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Ziel und nähere Aufgabe als „insoFa“ ist es, mit den zuständigen Fachkräften eine Gefährdungseinschätzung zum Kindeswohl vorzunehmen, nach Ressourcen zu suchen und über mögliche geeignete Hilfen zu informieren. Darüber hinaus gilt es, bei schwierigen Fallverläufen zu beraten, nach möglichen neuen Wegen des Herangehens zu suchen sowie ggf. bei einer „akuten“ Kindeswohlgefährdung eine Überleitung ans Jugendamt zu veranlassen.
Auf der Basis neuer gesetzlicher Anforderungen (KJSG; 2021) vermitteln wir Ihnen in fünf Modulen innerhalb von 14 Tagen umfassende spezifische Kompetenzen: es werden rechtliche Grundlagen in Bezug zu Aufgabe, Rolle und Funktion der „insoFa“ gestellt sowie verschiedene mögliche Beratungskontexte und -anforderungen beleuchtet. Sie erhalten die notwendige Handlungssicherheit, die fallführende Fachkraft auf Gespräche mit Eltern und Kindern vorzubereiten, weiter beratend zu begleiten sowie mit Krisen im Hilfesystem bestmöglich umzugehen.
Grundlagen und Methoden zur Informationssammlung, das Vornehmen einer differenzierten Gefährdungseinschätzung sowie Kenntnisse über Hilfsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sind weitere Lerninhalte und runden unsere Weiterbildung praxisnah ab. Ziel ist es, bereits während der Weiterbildung erste Erfahrungen mit Ihrem neuen Wissen zu sammeln und mit unserer beratenden Unterstützung zu reflektieren.
Die Weiterbildung endet mit einem Kolloquium sowie mit einer Zertifizierung.
Das Kolloquium enthält eine schriftliche Fallbeschreibung inkl. einer Reflexion der Beratung als insoFa (Teil 1) sowie eine praktische Prüfung (Teil 2).
Ein Kurskonzept inkl. Details zu den Inhalten der Module wird bei Interesse zugesandt.
Voraussetzungen für Teilnehmende – Zielgruppe
Die berufsbegleitende Weiterbildung zur „insoFa“ können Sie im Unternehmen WENDEPUNKT absolvieren, wenn von Ihnen ein beruflicher Abschluss vorliegt, der den Kriterien einer anerkannten sozialpädagogischen Fachkraft entspricht; inkl. einer mehrjährigen Tätigkeit in einem kinderschutzrelevanten Arbeitsfeld.
Zu den anerkannten sozialpädagogischen Fachkräften zählen staatlich anerkannte Ausbildungen zur Tätigkeit im Bereich Erziehung, Bildung, Betreuung, Förderung, Schutz und/oder Beratung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung sowie Erfahrungen mit Kinderschutzfällen.
Lassen Sie sich bis zu 60% der Kurs kosten fördern!
Die EU fördert mit den Programmen „QUALI-SCHECK“ und „Betriebliche Weiterbildung“ Ihre berufliche Qualifizierung! Es handelt sich hierbei um Förderungen zur beruflichen Weiterbildung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung RLP bzw. eine Kofinanzierung der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds).
www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung
Bitte Fristen & Anforderungen beachten!
Beziehen Sie sich bei einer Antragstellung bitte auf:
Unternehmen WENDEPUNKT / Julia Auschill
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung beim Unternehmen WENDEPUNKT (im Anmeldeformular der Homepage) an, dass Sie an einer Beantragung der Förderung interessiert sind; Ihre Teilnahme ist in diesem Fall zunächst nur reserviert! Bitte bestätigen Sie daher spätestens 4 Wochen VOR Beginn des Kurses Ihre Teilnahme; sie erlischt ansonsten.
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