Insoweit erfahrene Fachkraft („InsoFa“) gemäß § 8a/b SGB VIII (K-06)
Weiterbildung für im Kinderschutz tätige sozialpädagogische Fachkräfte
Dauer: 4 Module (14 Tage; erweitertes Konzept!)
Datum:
M1: 04.10. – 06.10.2023
M2: 27.11. – 01.12.2023
M3: 31.01. – 02.02.2024
M4: 28.02. – 01.03.2024Zeit: 09.00 – 16.30 Uhr (Freitags 09.00 – 15.00 Uhr)
Ort: Priester- und Gästehaus Marienau • Höhrer Straße 86 • 56179 Vallendar (Anfahrt)
Referentinnen: Julia Auschill & Luisa Stahl & Gastreferentin
UnternehmenWENDEPUNKT / Julia Auschill ist ESF-förderberechtigt:
Kosten (Kurs)*: 1.190,- € (mit ESF-Förderung: nur 595,- €)
Kosten (Tagung)**: zzgl. 490,- €
Kosten (gesamt): 1680,- € (mit ESF-Förderung: 1085,- €)
Kosten (Übernachtung)***: zzgl. ca. 840,- bis 980,- € (optional)
* Die Kosten enthalten:
Seminargebühr, Referenten, Handouts, Bescheinigungen, Zertifikat
** Tagungsräume, Verpflegung (heiße + kalte Getränke, Mittagessen, Snacks), MwSt.
*** Übernachtung mit Frühstück & Abendessen (Bitte eigenständig im Haus reservieren; ein kleines Zimmerkontinguent ist reserviert; keine Gewähr für Kostenangaben)
Ein Einstieg ist bis einschließlich Modul 2 möglich.
§ 8a & § 8b SGB VIII konkretisieren den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung. Hiernach haben Fachkräfte von Jugendämtern, Einrichtungen und Diensten (sowie seit 2021 auch Kindertagespflegepersonen) den Kinderschutz in diesem Sinne auszuüben. Die Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten und aus der Kindertagespflege haben zudem bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung eine Insoweit erfahrene Fachkraft („InsoFa“) hinzuzuziehen.
Ziel und Aufgabe der „insoFa“ ist es, mit den zuständigen Fachkräften eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, nach noch nicht ausgeschöpften Ressourcen sowie nach möglichen neuen Wegen des Herangehens an Problemlagen, die das Kindeswohl gefährden, zu suchen.
Darüber hinaus hat die „insoFa“ über mögliche Hilfen zu informieren sowie die fallzuständigen Fachkräfte weiterführend zu beraten. Dabei kommt dem Erkennen von fallspezifischen Grenzen sowie dem Umgang mit schwierigen Hilfeverläufen als auch einem erforderlichen Handeln bei einer „akuten“ Kindeswohlgefährdung, ggf. einschließlich einer Überleitung ans Jugendamt, eine besondere Bedeutung und Beachtung zu und gehört ebenfalls zum Aufgabenprofil einer „insoFa“.
Auf der Basis neuer gesetzlicher Anforderungen (KJSG; 2021) werden den Teilnehmenden in vier Modulen mit insgesamt 14 Tagen umfassend spezifische Kompetenzen der Insoweit erfahrenen Fachkraft vermittelt. Dazu werden rechtliche Grundlagen in den Bezug von Aufgaben, Rolle und Funktion der „insoFa“ gestellt und konkretisiert sowie verschiedene mögliche Beratungskontexte und -anforderungen beleuchtet. Praxisnahe Grundlagen und Methoden zur Informationssammlung, das Vornehmen einer differenzierten Gefährdungseinschätzung sowie Kenntnisse über Hilfsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sind weitere Lerninhalte und runden die Weiterbildung praxisnah ab. Zudem erhalten Teilnehmende Handlungssicherheit darin, die fallführende Fachkraft auf Gespräche mit Eltern und Kindern vorzubereiten, beratend zu begleiten sowie Krisen im Hilfesystem bestmöglich zu lösen.
Die Weiterbildung endet mit einem Kolloquium sowie mit einer Zertifizierung.
Das Kolloquium enthält eine schriftliche Fallbeschreibung incl. einer Reflexion einer Beratung als insoFa (Teil 1) sowie eine praktische Prüfung (Teil 2).
Voraussetzungen für Teilnehmende:
Die berufsbegleitende Weiterbildung zur insoFa kann im Unternehmen WENDE-PUNKT absolviert werden, wenn ein beruflicher Abschluss vorliegt, der den Kriterien einer anerkannten sozialpädagogischen Fachkraft entspricht; incl. einer mehrjährigen Tätigkeit in einem kinderschutzrelevanten Arbeitsfeld.
Zu den anerkannten sozialpädagogischen Fachkräften zählen staatlich anerkannte Ausbildungen zur Tätigkeit im Bereich Erziehung, Bildung, Betreuung, Förderung, Schutz und/oder Beratung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung sowie Erfahrungen mit Kinderschutzfällen.
Sie können folgende Fördermöglichkeit nutzen: (Bitte Fristen und Anforderungen beachten!)
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich 50 % der Kurskosten mittels des Förderprogrammes „QUALI-SCHECK“ oder des Förderprogramms „Betriebliche Weiterbildung“ fördern zu lassen; es handelt sich hierbei um Förderungen zur beruflichen Weiterbildung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung RLP bzw. eine Co-Finanzierung der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds).
www.berufliche-weiterbildung.rlp.de
Bitte geben Sie bei einer Anmeldung beim Unternehmen WENDE-PUNKT an, dass Sie an einer Beantragung der Förderung interessiert sind; Ihre Teilnahme ist in diesem Fall zunächst nur reserviert! Bitte bestätigen Sie daher spätestens 4 Wochen VOR Beginn des Kurses Ihre Teilnahme; Ihre Reservierung erlischt ansonsten.
Inhalte
Ein Kurskonzept incl. Details zu den Inhalten der Module wird bei Interesse zugesandt.
Hinweise
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte Anmeldekopie per E-Mail; ca. 4 Wochen vorher dann nähere Informationen.Die Rechnung wird Ihnen nach Abschluss der Veranstaltung bzw. nach Veranstaltungsmodulen gestellt.