Offenes Fortbildungsangebot für pädagogische Fachkräfte

Das Recht der elterlichen Sorge

Einführung in (nicht nur rechtliche) Grundsätze der Arbeit mit Eltern

Dauer: 2 Tage

Datum: nach Vereinbarung

Zeit: 09.00-16.30 Uhr (oder nach Vereinbarung)

Ort: Inhouse

Referentin: Julia Auschill

Kosten: gemäß Angebot

Leitungskräfte von Kindertagesstätten und deren pädagogische Fachkräfte stehen täglich Fragen rund um die Elternrechte und das Sorgerecht gegenüber: „Was dürfen wir entscheiden?“ – „Was müssen wir beachten?“ – „Wer darf jeweils was: Mutter, Vater, andere Beteiligte / wichtige Bezugspersonen?“ und vor allem: „Warum ist das so?“

Die Unsicherheit fängt oftmals bereits bei der Anmel-dung eines Kindes an und erstreckt sich über viele weitere Angelegenheiten des Alltags: Bringen und Abholen eines Kindes, Erkrankung eines Kindes während des Aufenthalts in der Einrichtung, Elternabende, spezifische Elternge-spräche und Umgang mit besonderen Anforderungen (z.B. einem Pflegeverhältnis) etc.

„Was müssen wir im Umgang mit Sorge- / Erziehungsberechtigten und Nicht-Sorgeberechtigten wissen und beachten?“ Diese Frage steht daher im Zentrum des Seminars, das Sie für einen bewussten und sicheren Umgang mit der Thematik Elternrechte und Elternpflichten sensibilisieren und stärken will.

Das Seminar vermittelt Ihnen dazu ein oftmals trockenes, auf rechtlichen Grundlagen basierendes Thema praxisbezogen und mit vielen Fallbeispielen.


Gerne können Sie eigene Erfahrungen einbringen und/oder im Vorfeld Ihnen wichtige spezifische Fragen zusenden.

Inhalte

  • Begriffsbestimmung „elterliche Sorge“ und ihre Teilbereiche
  • „Entscheidungen des Alltags“ und „Entscheidungen von besonderer Tragweite“
  • Relevante Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen
  • Konsequenzen für die organisatorische und pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten
  • Arbeiten mit Fallbeispielen
  • Reflexion und Erfahrungsaustausch

Sie haben Interesse an dieser Team-Fortbildung?

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit mir auf.

Um Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können, werden folgende Angaben benötigt:

  • (voraussichtliche) Anzahl der Teilnehmenden
  • (voraussichtlicher) Ort der Veranstaltung
  • Dauer der Veranstaltung (Anzahl Tage)

Darüber hinaus sind folgende Vereinbarungen erforderlich:

  • gewünschtes Datum / gewünschter Zeitraum
  • ggf. weitere Inhalte / Ziele